Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung
Die BAHN-BKK stellt die Versorgung aller ab dem 01.04.2024 verordneten Verbandmittel im Rahmen eines Vertrages sicher. Der Vertrag richtet sich an alle sonstigen Leistungserbringer.
Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung nach § 31 SGB V.
Vertragsunterlagen
Fragen zu Vertragsinhalten
Sie sind Leistungserbringer und haben Fragen zu den Vertragsinhalten des Verbandmittelvertrags der BAHN-BKK? Das Geschäftsfeld Verträge hilft Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns eine E-Mail.