Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung

    Die BAHN-BKK stellt die Versorgung aller ab dem 01.04.2024 verordneten Verbandmittel im Rahmen eines Vertrages sicher. Der Vertrag richtet sich an alle sonstigen Leistungserbringer

    Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung nach § 31 SGB V.  

    Fragen zu Vertragsinhalten

    Sie sind Leistungserbringer und haben Fragen zu den Vertragsinhalten des Verbandmittelvertrags der BAHN-BKK? Das Geschäftsfeld Verträge hilft Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns eine E-Mail.